Für jeden Dienstleister oder Anbieter von Telefonielösungen ist die Portierung von Rufnummern von Fremdanbietern ein wichtiger Baustein des Serviceangebotes. Wer will schon auf seine Nummern verzichten beim Wechsel.
Durch die enorme Anzahl unterschiedlicher Anbieter, nicht kompatibler Portierungssysteme und dem Faktor Mensch, hat sich die Bundesnetzagentur als hoheitliche Instanz ein Konzept überlegt, wie der Portierungsprozess ablaufen kann und auch muss.
Hierzu gibt es das Dokument Spezifikation Version 3.0 Ablauf bei der Vorabstimmung (Stand 2012), was die wesentliche Portierung beschreibt.
Wichtig bei der Rufnummernportierung sind häufig die Ablehnungsgründe – also was habe ich falsch ausgefüllt bzw. was fehlt. Hierzu gibt es folgende standardisierte Gründe für die Ablehnung:
RNG = Rufnummer nicht geschaltet (Hinweis: Sofern EKPauf mind. Eine
richtige Rufnummer in der Vorabstimmungsanfrage angegeben
hat, nennt EKPabg in der Ablehnung alle bei EKPabg
bereitgestellten Rufnummern des Kunden. Nennt EKPabg keine
richtige Rufnummer, erfolgt nur die Ablehnung ohne Angabe der
Rufnummern).
ADF = Adresse falsch (je falschem Adresselement ein Code)
AIF = Anschlussinhaber falsch (ist nur der Vorname falsch, erfolgt AIF mit
Zusatz „Vorname falsch“)
WAI = Weitere Anschlussinhaber
KNI = Kunde nicht identifizierbar (anzuwenden, wenn gar keine
Identifizierung eines Kunden anhand eines Merkmals möglich ist)
VAE = Vorabstimmung anderer EKP liegt vor
SON = Sonstiges (immer mit Begründung im Freitext)
Quelle: Bundesnetzagentur