Die Unternehmenskommunikation und Digitalisierung stellt alte Abläufe in Frage. Wird langsam aber
sicher die Briefpost mit ihren Zustellformen wie dem Einschreiben-Einwurf oder dem Einschreiben-
Rückschein durch E-Mail abgelöst, existieren längst neue Methoden zur rechtssicheren Beweisführung einer E-Mail-Zustellung für den Absender. Neben der Protokollauswertung von Mail- und Webserver-Logdateien, existieren Funktionen wie die Übermittlungs- und Lesebestätigung die auf
Knopfdruck angefordert werden können. Bei der Beweiserhebung und Konservierung gilt es, diese
bereits frühzeitig im Unternehmen zu aktivieren um im Bedarfsfall auf aussagekräftige Nachweise
zurück greifen zu können. Hierzu gehört die Aktivierung und Protokollierungen von E-Mail-
Zustellungen auf Systemebene sowie die Verwendung von geeichten Zeitservern. Aber auch der
Einsatz von digitalen Signaturen untermauert die Echtheit. Auch die Besonderheiten beim Einsatz
eines Viren- und Anti-Spam-Filters oder der automatischen Abwesenheitsnachricht im E-Mail-Verkehr
können sich positiv für den Absender auswirken. Um eine positive Würdigung der eigenen Beweise
vor Gericht zu erreichen, müssen diese nachvollziehbar und lückenlos sein und plausibel vorgetragen
werden. Die Zugangsfiktion ist ein nötiges Instrument um Sonderfälle bei der Zustellung zu
berücksichtigen und ersetzt nicht den stringenten Beweisvortrag.

Zur Arbeit: https://www.cubewerk.de/wp-content/uploads/2022/06/Stefan_Bauer_Beweisfuehrung_E-Mail_Fiktion_Zugangsfiktion_Zustellnachweise_E-Mail.pdf

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