Hatte der alte Steuerberater Zugriff über das Datev-RZ auf die eigenen Bankkontoumsätze und erfolgte hier ein Wechsel zu einem neuen Steuerberater, muss sich der neue Steuerberater ggü. der Datev einmal legitimieren um Zugriff auf die Bankauszüge zu haben.

Es gibt hier das Dokument … von Datev, welches unter Punkt 2.1 diesen Weg beschreibt.

Der Steuerberater benötigt dazu einen beliebigen Umsatz (Datum + Betrag) aus den letzten 180 Tagen zur Legitimation.

Ein bei der eigenen Hausbank erteiltes Mandat in Form des Dokumentes

„Vereinbarung über die Teilnahme am Verfahren für die Bereitstellung von Kontoauszugsinformationen zum Abruf durch Service-Rechenzentren mittels Datenfernübertragung“ muss nicht erneut erteilt werden. Diese hat weiterhin Gültigkeit. Die Hausbank liefert dadurch ja bereits in das Datev-RZ die täglichen Umsätze. Durch o.g. Dokument wird bei Datev nur die Zuordnung zum neuen Steuerberater vollzogen.

https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/documents/1014957/pdf

Categories: Blog